| Betrieben wird das Jugendhaus vom "Trägerverein Jugendhaus Winterthur". Ein gemeinnütziger,
politisch und konfessionell neutraler Verein nach ZGB mit Sitz in Winterthur. (Statuten des Vereins)
Die Mitgliedschaft können alle erwerben, die das 14. Altersjahr zurückgelegt haben. Auch Vertretungen
von Institutionen, öffentlichen Körperschaften oder juristischen Personen zählen als Einzelmitglieder und
haben einfaches Stimmrecht. (Beitritt Verein)
Für die Leitung des Jugendhauses hat der Verein ein Team von fünf professionellen JugendarbeiterInnen eingestellt.
Sie bringen alle ein fachliches Niveau in Jugendarbeit bzw. im Kultur- oder Sozialbereich mit. Die
JugendarbeiterInnen verfügen über eine entsprechende Ausbildung und/oder entsprechende Erfahrung.
Mit dem Betreiben des Jugendhauses erbringen der Verein und das Team eine Leistung, die von der
Stadt Winterhtur als "Leistungsbestellerin" in Anspruch genommen wird. Zu diesem Zweck haben der
Verein und die Stadt Winterthur eine "Leistungsvereinbarung" unterzeichnet.
Diese sieht unter anderem vor:
- Treffpunktleistungen
- Unterstützungs- und Beziehungsangebot
- Animation und Partizipation
- Integration
- Vernetzung
- Öffentlichkeitsarbeit
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