xx Jugendhaus Winterthur xx
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Konzept "Förderung junge Kultur"
(Bestandteil des Grundkonzepts)
1. Ausgangslage
Im Jugendhaus finden regelmässig öffentliche Konzerte und andere Kulturveran-staltungen statt. Organisiert werden diese Anlässe von Jugendlichen, die sich im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich engagieren. Somit veranstalten Jugend-liche für Jugendliche junge, nichtkommerzielle Kultur. Diese Anlässe können von einer Filmnacht oder einem Theaterabend über eine Diskussionsveranstaltung oder Konzerte bis hin zum Feiern einer Geburtstagsparty gehen.
Es ist eine Tatsache, dass für solche Anlässe oft geeignete, niedrig ökonomisierte Räume fehlen, die weit gehend selbstständig von Jugendlichen genutzt werden können. Dieser Bedarf wird auch im Schlussbericht der Evaluation der offenen Jugendarbeit der Stadt Winterthur vom Mai 2004 ausgewiesen.

2. Werte
Respekt, Toleranz und Verantwortung sind die seit Jahren bewährten Werte im Jugendhaus. Diese Werte bilden ein ideales Lernfeld, um Selbstverantwortung und soziale Kompetenzen üben und erlernen zu können.

3. Zielgruppe
Angesprochen werden Jugendliche bis 25 Jahre, die kulturell oder gesellschaftlich engagiert sind oder aktiv sein wollen.

4. Ziele
  • Förderung von junger Kultur, organisiert von Jugendlichen für Jugendliche.
  • Erlernen der weit gehend selbstständigen und verantwortungsvollen Nutzung von Räumlichkeiten und Infrastruktur.
  • Schaffen von Berührungspunkten zwischen verschiedenen Jugendkulturen.
  • Bewusstseinsbildung im Umgang mit Genussmitteln.

5. Methode
  • Sichern der Räumlichkeiten und der flexibel nutzbaren Infrastruktur sowie des niederschwelligen Zugangs.
  • Unterstützung der Jugendlichen bei der Organisation der Anlässe.
  • Aushandeln der Rahmenbedingungen für die Durchführung der Anlässe.
  • Kontakt und Beziehungsarbeit mit den OrganisatorInnen der Anlässe.
  • Gezielte Prävention.
  • Förderung der Werte Respekt, Toleranz und Verantwortung, um das Nebenein-ander von verschiedenen Jugendkulturen zu ermöglichen.
  • Gezielte Werbung und Bekanntmachung der Möglichkeiten, die das Jugend-haus für gesellschaftliche und kulturelle Anlässe bietet.

6. Verantwortung
Die Planung und die Durchführung der Anlässe liegen in der Verantwortung der Jugendlichen, die den Anlass organisieren.
Das Leitungsteam des Jugendhauses trägt die Verantwortung, dass die ausgehandelten Rahmenbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen eingehal-ten werden.

7. Finanzierung
Die Anlässe werden so organisiert, dass sie Kosten deckend und nicht Gewinn orientiert sind. Danach richten sich allfällige Eintrittspreise. Erzielen die Anlässe einen finanziellen Gewinn, wird dieser für die Erneuerung oder Wartung der Infra-struktur und Räumlichkeiten verwendet, ausser es handelt sich um eine Benefiz-Veranstaltung.

Das Konzept als PDF Download